MwSt.-Änderungen
Anleitungen
Verfahrensweise bei Änderung des Basis-MwSt-%-Satzes
Allgemein
- Auf einer Rechnung können keine zwei Basissteuersätze (19%/16%) gleichzeitig ausgewiesen werden und man kann eine derartige Rechnung auch nicht erzeugen.
- Das Rechnungsausgangsbuch kann Belege mit 19% oder 16% UST enthalten (aber ebenso nicht gemischt innerhalb eines Beleges)
- Einzig der %-Satz im UST-Button ist entscheident für die Fakturation. Es spielt für IPRO keine Rolle wann der Lieferschein erzeugt wurde. Für das Finanzamt aber schon!
Ablauf
- Am letzten Tag vor der Umstellung (i.d.R. 31.12.) müssen alle bis dahin an den Versender übergebenen Lieferungen mit dem alten MwSt-%-Satz fakturiert werden!
- Danach kann unter Stammdaten->Parameter warten der Standard-Steuersatz auf denneuenMwSt-%-Satzvoreingestellt werden.
- Diese Vorgabe gilt für alle Benutzer, ab dem nächsten IPRO Start.
Der jeweils zu verwendende Steuersatz kann pro Benutzer bei Bedarf jederzeit über den „UST“-Toolbar-Icon temporär gewechselt werden (z.B. vor der Erstellung neuer Gutschriften oder Rechnungen und natürlich für Angebote, Auftragsbestätigungen usw.)
Druckwiederholungen von bereits erzeugten Gutschriften oder Rechungen, werden unabhängig von diesem Schalter, immer mit dem Steuersatz nachgedruckt, mit dem diese ursprünglich erstellt wurden.
Um die Steuersätze oder Sachkonten in der Kontentabelle zu ändern, muss mit dem UST-Toolbar-Button zuerst auf den gewünschten Steuersatz, d.h. die aktive Kontentabelle gewechselt werden. Anschließend kann unter ->Stammdaten->Tabellen pflegen->Kontentabelle diese aktive Tabelle gepflegt werden.
- Bei Rechnungs- oder Gutschriftenstornos muss die UST nicht umgestellt werden, da Stornos automatisch mit dem Steuersatz storniert werden, mit dem sie ursprünglich erstellt worden sind.
- Eingangsrechnungen können bei jeder Buchung (Position) mit einem anderen UST-%-Satz gebucht werden. Hierzu ist einfach der entsprechenden %-Satz einzutragen, falls die angezeigte Vorgabe nicht die Richtige ist.